
Pflegebedürftige die sich für die Geldleistung aus der Pflegeversicherung entschieden haben sind verpflichtet in regelmäßigen Zeitabständen einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen (Pflegestufe I und II ½ jährliche, Stufe III ¼ jährlich). Dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.